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   OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - 1 B 976/11   

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https://dejure.org/2011,15241
OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - 1 B 976/11 (https://dejure.org/2011,15241)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.11.2011 - 1 B 976/11 (https://dejure.org/2011,15241)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. November 2011 - 1 B 976/11 (https://dejure.org/2011,15241)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit eines Erlasses des Bundesministeriums des Innern vom 8. Juni 2004 hinsichtlich einer Beförderungssperre nach einem Disziplinarverfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BDG § 14; BDG § 32 Abs. 1 Nr. 3
    Rechtmäßigkeit eines Erlasses des Bundesministeriums des Innern vom 8. Juni 2004 hinsichtlich einer Beförderungssperre nach einem Disziplinarverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2012, 407
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.07.2008 - 1 B 267/08
    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - 1 B 976/11
    Soweit das Verwaltungsgericht sich für die Zulässigkeit eines solchen Erlasses auf den Beschluss des OVG NRW vom 7. Juli 2008 - 1 B 267/08 - berufe, betreffe dieser einen anderen Fall: Der Beamte sei wegen Verfehlungen im Dienst rechtskräftig zu einer Disziplinarmaßnahme verurteilt worden.

    vgl. Beschluss des Senats vom 17. Juli 2008 - 1 B 267/08 -, juris, Rn. 19, zur sechsmonatigen Bewährungszeit nach einer Kürzung der Bezüge.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.08.2011 - 1 B 186/11

    Anforderungen der gerichtlichen Überprüfung der Auswahlentscheidung im

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - 1 B 976/11
    vgl. zur Zulässigkeit nachträglicher Erläuterungen im Auswahlverfahren Beschlüsse des Senats vom 1. August 2011 - 1 B 186/11 -, juris, Rn. 25, und vom 17. Oktober 2008 - 1 B 676/08 -, juris, Rn. 22.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2008 - 1 B 676/08

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Auswahlentscheidung zur Besetzung einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - 1 B 976/11
    vgl. zur Zulässigkeit nachträglicher Erläuterungen im Auswahlverfahren Beschlüsse des Senats vom 1. August 2011 - 1 B 186/11 -, juris, Rn. 25, und vom 17. Oktober 2008 - 1 B 676/08 -, juris, Rn. 22.
  • VG Saarlouis, 19.02.2020 - 4 K 1153/19

    Zur Frage der Kostenentscheidung nach § 37 Abs. 2 Satz 2 BDG

    Dürfte als hypothetische Disziplinarmaßnahme nur ein Verweis, eine Geldstrafe oder eine Kürzung des Ruhegehalts ausgesprochen werden, ist das Verfahren nach § 32 Abs. 1 Nr. 3 BDG einzustellen(Vgl. statt vieler: OVG NRW, Beschluss vom 16.11.2011 -1 B 976/11-, juris und Urban/Wittkowski, BDG, 2017, § 14 Rn. 20.).

    Ist dies in der Begründung erfolgt und wird eine Rechtsbehelfsbelehrung gegeben, muss dem betroffenen Beamten klar sein, dass es sich um eine belastende Verfügung handelt, gegen die er sich gegebenenfalls wenden kann, um zu erreichen, dass die Feststellung eines Dienstvergehens aufgehoben wird(Vgl. statt vieler: OVG NRW, Beschluss vom 16.11.2011 -1 B 976/11-, juris).

  • BVerwG, 18.12.2019 - 1 WRB 5.18

    Kostentragung der Dienststelle für Rechtsanwaltskosten; Schutzstatus der

    Ebenso kann ein Beamter gegen die Einstellung des Disziplinarverfahrens vorgehen, wenn in der Einstellungsverfügung ein Dienstvergehen festgestellt und nur im Ermessenswege von der Verfolgung abgesehen wird (vgl. VGH München, Beschluss vom 28. Januar 2015 - 16b DZ 12.1868 - juris Rn. 5; OVG Münster, Beschluss vom 16. November 2011 - 1 B 976/11 - NVwZ-RR 2012, 407 Rn. 17).
  • VGH Bayern, 28.01.2015 - 16b DZ 12.1868

    Disziplinarrecht; Bundespolizeibeamter; beschwerende Einstellungsverfügung;

    Negative Auswirkungen eines eingestellten Disziplinarverfahrens für den Beamten kommen daher insbesondere in den Fällen des § 32 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 BDG bei Beurteilungs- oder Beförderungsentscheidungen, aber auch in einem etwaigen weiteren Disziplinarverfahren im Zeitraum vor dem Verwertungsverbot in Betracht (vgl. OVG NRW, B.v. 16.11.2011 - 1 B 976/11 - juris; BayVGH, U.v. v. 22.9.2010 - 16b D 08.314 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2022 - 31 A 3052/21

    Beschwer und Rechtsverletzung eines vom Disziplinarverfahren Betroffenen durch

    Dementsprechend ist eine Beschwerde des Beamten für den - hier nicht einschlägigen - Fall einer auf § 33 Abs. 1 Nrn. 2 bis 4 LDG NRW gestützten Einstellungsverfügung regelmäßig dann anzunehmen, wenn diese sich auf Beurteilungs- und Beförderungsentscheidungen oder ein weiteres Disziplinarverfahren vor dem in § 16 Abs. 4 LDG NRW normierten Verwertungsverbot auswirken kann, vgl. in Bezug auf den § 33 Abs. 1 Nr. 3 LDG NRW entsprechenden § 32 Abs. 1 Nr. 3 BDG: OVG NRW, Beschluss vom 16.11.2011 - 1 B 976/11 - juris, Leitsatz und Rn. 12 ff.; BayVGH, Beschluss v. 28.01.2015 - 16b DZ 12.1868 - juris Rn. 5; in Bezug auf den § 33 Abs. 1 Nr. 4 LDG NRW entsprechenden § 32 Abs. 1 Nr. 4 BDG: BayVGH, Beschluss vom 26.02.2013 - 16b DZ 11.1421 - juris Rn. 3; für den mit § 33 Abs. 1 LDG NRW wortgleichen § 32 Abs. 1 BDG insgesamt: Urban/Wittkowski, BDG, 2. Auflage 2017, § 52 Rn. 20 m.w.N. sowie § 6 Rn. 8 m.w.N., beck-online; Schmiemann in: Schütz/Schmiemann, Disziplinarrecht des Bundes und der Länder, 15. Lieferung 10.2021, § 32 BDG, Rn. 5, juris.
  • VG Düsseldorf, 22.03.2016 - 13 L 229/16

    Anspruch des Bewerbers um ein Beförderungsamt auf eine rechtsfehlerfreie

    vgl. zur Länge der Bewährungsfrist bei einer Geldbuße: OVG NRW, Beschluss vom 16. November 2011 - 1 B 976/11 -, juris, Rz. 9.
  • VGH Bayern, 13.03.2012 - 16a DZ 10.473

    Justizvollzugsbeamtin; Einstellungsverfügung; Anfechtungsklage

    Negative Auswirkungen eines nach Art. 33 Abs. 1 BayDG eingestellten Disziplinarverfahrens für den Beamten kommen deshalb insbesondere in den Fällen von Einstellungen nach Art. 33 Abs. 1 Nrn. 2 und 3 BayDG, etwa bei Beurteilungs- oder Beförderungsentscheidungen, aber auch in einem etwaigen weiteren Disziplinarverfahren im Zeitraum vor dem Verwertungsverbot, in Betracht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.11.2011, Az 1 B 976/11 ; BayVGH, Urteil vom 22.09.2010, Az. 16b D 08.314 ).
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